Preise

Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse / Unfallversicherung übernommen.

Die Tarife für eine Behandlungspauschale sind kantonal geregelt.

 
Selbstverständlich dürfen Sie auch ohne Überweisung in die Therapie kommen, so sind die Kosten selbst zu tragen.
Unser Stundenansatz beträgt 120.-